Vorprüfungsbericht Ortsplanrevision: eine Lesehilfe

Für Aussenstehende ist der Prozess der Ortsplanrevision nicht immer einfach zu verstehen. Da der Vorprüfungsbericht zum Entwurf der Nutzungsplanung jetzt publiziert worden ist, möchten wir die Leserin und den Leser durch den Bericht begleiten und die wichtigsten Punkte erklären.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Dokumente zur Nutzungsplanung, die durch den Gemeinderat im Mai 2020 eingereicht wurden, nur ein erster Schritt im Prozess der Ortsplanrevision darstellen. Ziel war nicht, ein Fertigprodukt zu liefern, sondern die Sicht des Kantons einzuholen, um zu überprüfen, ob die Stossrichtung richtig ist oder ob gewisse Aspekte noch angepasst werden müssen.

Der Vorprüfungsbericht ist als Arbeitspapier für die kommunale Raumplanungsbehörde konzipiert! Die Eingaben der verschiedenen kantonalen Ämter haben einen Empfehlungscharakter und sind rechtlich nicht bindend. Viele Eingaben wurden bewusst sehr allgemein gehalten. Das Amt für Raumplanung hatte sich zudem nicht die Mühe gemacht, die sich widersprechenden Empfehlungen der Ämter zu konsolidieren. Es obliegt somit der kommunalen Planungsbehörde, dem Gemeinderat, sich Gedanken über die für Rodersdorf gültigen Massnahmen auszuarbeiten.

Der Vorstand der SP Rodersdorf hat dazu eine “Lesehilfe” verfasst und darin die wichtigsten Punkte nochmals erläutert:

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