Beschwerde der SP Rodersdorf abgewiesen

Im Nachgang an die Kommissionswahlen (https://sp-rodersdorf.ch/2021/09/17/wahl-der-kommissionsmitglieder-16-09-2021/https://sp-rodersdorf.ch/wp-content/uploads/sites/100/2021/09/Kommissionwswahlen21-09-16.pdf sowie auch: https://sp-rodersdorf.ch/wp-content/uploads/sites/100/2021/09/Von-Wahlversprechen-und-gelebter-Demokratie-1.pdf) hat die SP Rodersdorf Beschwerde gegen die Wahl der Mitglieder der Planungskommission beim Volkswirtschaftsdepartement eingereicht, weil keiner der bisherige Kandidaten der SP wiedergewählt worden ist. Die SP Rodersdorf verlangte, dass die Mitglieder der Planungskommission unter Berücksichtigung von Art. 60 der Kantonsverfassung zu wählen seien: «Öffentliche Ämter sind durch die am besten geeigneten Personen zu besetzen. Nach Möglichkeit sind die verschiedenen Bevölkerungskreise, namentlich die Regionen und die politischen Richtungen, angemessen zu berücksichtigen.»

Trotz früherer anders lautendender Entscheide des Regierungsrates hat das Volkswirtschaftsdepartement die Beschwerde der SP Rodersdorf mangels Justiziabilität von Art. 60 KV abgewiesen. 

Der Vorstand der SP Rodersdorf meint dazu:

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Ein Gedanke zu “Beschwerde der SP Rodersdorf abgewiesen”

  1. Thomas Bürgi sagt:

    Liebe SP-Vorstandsmitglieder

    Ich bitte euch, den Text der Verfügung des Regierungsrats vom Dezember 2021 betreffend eurer Beschwerde auch gegenüber euren Mitgliedern zu veröffentlichen. Die Verfügung des Kantons Solothurn weist eure Beschwerde mit Kostenfolge für die SP ab. Sie stellt manche Sachverhalte und Behauptungen, die euer Kommentar zur Abweisung der Beschwerde enthält, richtig.

    Ich habe im Vorfeld der Wahlen, die durch den Gemeinderat vorzunehmen waren, das Prozedere sorgfältig geplant. Ich wusste, was mir nun bestätigt wird: Alle Handlungen meinerseits in Sachen Kommissionswahlen waren und sind verfassungskonform. In Zeitungen veröffentlichte Stellungnahmen von SP-Mitgliedern haben mir Verfassungsbruch unterstellt und auf die Unterlassung einer sofortigen Wahlwiederholung hingewiesen. Welches die Motive dafür waren, müsst ihr selber entscheiden. Dass eine durch mich angeordnete Wahlwiederholung klar gesetzwidrig gewesen wäre, hält das Gemeindegesetz zweifelsfrei fest.
    Als Gemeindepräsident habe ich mich von Beginn weg bemüht, Gräben zuzuschütten und zu vermitteln. Ich werde mit euch weiterhin vertrauliche Gespräche führen. Und ich werde mich im Gemeinderat weiterhin an die Prinzipien des Kollegialsystems halten.
    Gerne unterstreiche ich, dass Ich nicht euch SP-Vorstandsmitgliedern gegenüber verpflichtet bin, sondern allen Einwohnerinnen und Einwohnern von Rodersdorf. Und der Wahrheit.

    Mit freundlichen Grüssen
    Thomas Bürgi

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