Entscheid Strassenprojekte: Das müssen wir beachten

In Kürze

Die Sanierung der Dammstrasse und die weiteren Strassenprojekte in der Mehrjahresplanung müssen umgesetzt werden – entweder jetzt oder in wenigen Jahren. So verfügt etwa die Dammstrasse über keine Wasserleitung und über keine Hydranten, was rechtlich nicht zulässig ist. Damit wir unseren Entscheid an der EGV auf einer fundierten Grundlage treffen können, hat unsere Gemeinderätin Véronique Hilfiker wichtige Fakten zusammengetragen.

EGV vom 8. Dezember, Traktandum 6: Projekt Dammstrasse, Aufhebung Beschluss Ausführungskredit und:

Richtigstellung zum Artikel von Bea Asper in der Wochenblatt-Ausgabe Nr. 44/2022: «Rodersdorf – Kommt es zu Trotzreaktionen?»

Von Véronique Hilfiker, Gemeinderätin Ressort Tiefbau

Mit Erstaunen lesen wir einen Bericht von Frau Asper im Wochenblatt vom 3. November 2022 in der Rubrik Dorneck/Leimental über eine Debatte zur Investitionsplanung unter dem Titel «Rodersdorf – Kommt es zu Trotzreaktionen?». Wie schon der Titel zeigt, stellt die Journalistin lieber Mutmassungen über angebliche Befindlichkeiten ins Zentrum, als die Leserinnen und Leser umfassend über die Sachlage und Argumente zu informieren.

Die Autorin wurde im Nachgang der Gemeinderatssitzung, noch vor Protokollgenehmigung, mit Informationen bedient; als Journalistin wohnte sie der Debatte indes nicht bei und machte auch keine inhaltliche Verifizierung. Es ist klar, dass Frau Asper nicht an allen Sitzungen, über die sie berichtet, teilnehmen kann und dass sie dankbar für unaufgeforderte Zustellungen durch Dritte ist. Es sollten jedoch nur fundiert recherchierte Informationen veröffentlicht werden und es sollten beide Seiten, insbesondere auch namentlich «zitierte» Personen, die Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten.

Auch ist irritierend zu lesen, man «streite» über die «Bedeutung» von Bauprojekten, wenn im Gemeinderat deren juristische Dringlichkeit verhandelt wird. Über die «Bedeutung» der Strassenbauprojekte sind wir uns im Grunde einig: sie sind notwendig und müssen entweder jetzt oder in wenigen Jahren umgesetzt werden. Bei der im Bericht genannten Sanierung der Dammstrasse handelt es sich um ein weit fortgeschrittenes Projekt einer Mehrjahresplanung, das einen gesetzlichen Auftrag zur generellen Wasserplanung und Erschliessungsplanung umsetzt. In das Projekt wurden bereits rund 100’000 Franken und viel Arbeit investiert. Um ressourcenschonend zu arbeiten, wurden die Projekte zudem in der Mehrjahresplanung in Abfolge konzipiert, um da und dort nicht unerhebliche Kosten einzusparen.

Für einen Entscheid sind insbesondere folgende Tatsachen zu beachten:

  • Die Dammstrasse enthält zurzeit keine Wasserleitung, die jedoch gemäss Generellen Wasserversorgungsplan (GWP) vorgesehen ist und realisiert werden müsste.
  • Die Einwohner oder Landeigentümer könnten diese rechtens einfordern.
  • Es fehlen die Hydranten in der Dammstrasse.
  • Es ist zu bedenken, dass die Gebäudeversicherung die Gemeinde unabhängig von der Strassensanierung zur Umsetzung des GWPs verpflichten könnte. – In dieser Sache kommt die Gebäudeversicherung SGV der Gemeinde Rodersdorf vorerst gerne entgegen und gewährt eine Frist bis 2030, lieber jedoch 2025, 2026 — je eher, desto besser.
  • Die BLT hat im Rahmen ihrer derzeitigen Arbeiten am Bahnhofplatz im Plangenehmigungsverfahren den Auftrag, ein Löschwasserkonzept vorzulegen. Die BLT könnte ihr Recht geltend machen und die Umsetzung des GWPs einfordern.

Fazit:

  • Beim Strassenbauprojekt kann die Gemeinde entscheiden, die Planung nicht weiter umsetzen zu wollen und die nächste Ortsplanrevision abzuwarten; das bereits investierte Geld ist mehrheitlich verloren. 
  • Die wassertechnische Erschliessung wird ein Problem bleiben.
  • Die Gemeinde könnte sich allenfalls eine Aufsichtsbeschwerde einhandeln.

Ob wir nun einen Ausführungsstopp bei den Strassenbauprojekten zu Gunsten anderer anstehender, ebenfalls wichtiger Projekte beschliessen oder nicht, ändert leider nicht viel an der Tatsache, dass die Umsetzung früher oder später in der vorliegenden oder eventuell auch in einer abgeänderten Form in Angriff genommen werden muss.

Gemäss Protokoll hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 20.10.2022 zu diesem Thema Folgendes beschlossen:

«Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung mit 4 zu 3 Stimmen, auf die Realisierung der Sanierung der Dammstrasse sowie sämtlicher in der Mehrjahresplanung sich befindlichen Strassenbauprojekte zu verzichten und gleichzeitig der Bauverwaltung und dem Ressort Tiefbau Décharge zu erteilen.»

Dazu ist an der EGV vom 8. Dezember 2022 nun unser Entscheid gefragt.

Ob wir an der EGV dem Antrag Traktandum 6 – Projekt Dammstrasse, Aufhebung Beschluss Ausführungskredit nun stillschweigend «zur Kenntnis nehmen» oder uns für einen Nachtragskredit in Höhe von 500’000 Franken entscheiden, ist Ansichtssache und eine Frage der persönlichen Priorisierung. Unerlässlich hingegen scheint mir, dass man den Entscheid im Wissen der Tatsachen und der finanziellen Konsequenzen fällt.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schriftgrösse: 16px
Hoher Kontrast: ausein
Einfache Darstellung: ausein