Tempo 30: Bei einem JA wird es konkret

In Kürze

Seit vielen Jahren engagieren sich unterschiedlichste Menschen in Rodersdorf für eine Verkehrsverlangsamung. Nun ist es soweit, dass wir einen Planungskredit von Fr. 20’000 genehmigen können, um die Einführung von Tempo 30 umfassend zu planen. Nach jahrelanger Blockade durch den Kanton scheint nun eine Einführung von Tempo 30 auch auf Kantonsstrassen möglich. Dies muss jedoch sorgfältig geplant werden – auch um eine reale Verlangsamung des Verkehrs mit entsprechenden Massnahmen zu erreichen.
 
Dies spricht für ein JA zum Planungskredit:
–       Deutlich mehr Sicherheit für uns alle auf unseren Strassen, insbesondere für unsere Kinder, ältere Leute und Menschen mit Einschränkungen.
–       Die Lärmbelastung wird deutlich abnehmen.
–       Im Vergleich zu Tempo 50 wird die Durchfahrtszeit durchs Dorf nur unwesentlich länger, die Sicherheit und Wohnqualität hingegen wesentlich grösser.
–       Das allgemeine Bewusstsein für Temporeduktionen ist schweizweit in den letzten Jahren deutlich gewachsen.
–       Die elsässischen Nachbargemeinden haben Tempo 30 auf den Hauptstrassen schon eingeführt. Für die Elsässer, die durch unser Dorf fahren werden, wird es keine Besonderheit mehr sein.

Umsetzung von Tempo 30 für 2024 geplant

Seit Jahren engagieren sich zahlreiche Rodersdorferinnen und Rodersdorfer für eine Verkehrsverlangsamung im Dorf – weil die heutige Situation gefährlich ist und die Lärmgrenzwerte nicht eingehalten werden. So wurde im behördenverbindlichen und von der Gemeindeversammlung beschlossenen Räumlichen Leitbild 2016–2030 festgeschrieben, dass die Höchstgeschwindigkeit auf den Gemeindestrassen reduziert werden soll und der motorisierte Verkehr auf der Leimen- und der Biederthalstrasse (Kantonsstrassen) ebenfalls zu verlangsamen ist.

Der Kanton jedoch hat sich jahrelang gegen das Anliegen gewehrt – mit teilweise haarsträubenden Argumenten: Beim Dorfzentrum mit Laden, Gemeindeverwaltung/Kindergarten und Kirche habe Rodersdorf keinen Siedlungscharakter, wurde argumentiert – ja es handle sich gar nicht um ein Dorfzentrum, da «keine wechselseitigen Einkaufsmöglichkeiten» beidseits der Strasse bestünden.

Einsprachen wirkten

Doch die Rodersdorferinnen und Rodersdorfer liessen nicht locker: Insgesamt 11 Einsprachen gingen im Frühjahr 2022 gegen das Lärmsanierungsprojekt des Kantons ein, das gleichzeitig Tempo 30 auf der Kantonsstrasse eine Absage erteilen wollte. Auch die Gemeinde gehörte zu den Einsprecherinnen: Tiefbauvorsteherin Véronique Hilfiker hatte dem Gemeinderat mit einstimmiger Unterstützung der Umweltkommission einen entsprechenden Antrag gestellt. 

An seiner Sitzung vom 28.4.2022 hat der Gemeinderat dann den Grundsatzentscheid getroffen, die Einführung von generell Tempo 30 auf den Gemeindestrassen im gesamten Siedlungsgebiet umzusetzen und gleichzeitig beim Kanton die Entschleunigung des Durchgangsverkehrs auf den siedlungsorientierten Kantonsstrassen mit Tempo 30 zu erwirken.

Sorgfältige Planung notwendig

Nun kommt Bewegung in die Sache: Der Kanton ist gesprächsbereit und eine gleichzeitige Einführung von Tempo 30 auf Kantons- und Gemeindestrassen scheint möglich. «Dies muss jedoch sorgfältig geplant werden – auch um eine reale Verlangsamung des Verkehrs mit entsprechenden Massnahmen zu erreichen», erklärt Véronique Hilfiker. Schliesslich reiche es nicht in jedem Fall, einfach ein Tempo 30-Schild aufzustellen, wie die langjährige Erfahrung mit Tempo 30 in anderen Gemeinden zeige. Für diese Arbeit durch ein spezialisiertes Ingenieurbüro beantragt der Gemeinderat nun der Einwohnergemeindeversammlung vom 8. Dezember einen Planungskredit von 20‘000 Franken.

Zu den Kosten heisst es im Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 28. April:

«Grobgeschätzt muss man nach geltender Praxis mit Kosten in Höhe von ca. CHF 100’000 rechnen. Bei einer flächendeckenden Einführung von Tempo 30 kann von wesentlich tieferen Kosten ausgegangen werden. Nun hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10. November 2021 die Anpassungen der Signalisationsverordnung sowie der Verordnung des UVEK über Tempo-30-Zonen in die Vernehmlassung gegeben: Mit den Anpassungen soll die Einführung von Tempo-30-Zonen auf siedlungsorientierten Strassen vereinfacht werden. Es sollen keine Gutachten mehr nötig sein: «Der Bundesrat schlägt nun vor, dass für die Anordnung von Tempo-30-Zonen auf siedlungsorientierten Strassen auf das Gutachten verzichtet werden kann.» Künftig sollen Tempo-30-Zonen «auch aus weiteren in den örtlichen Verhältnissen liegenden Gründen eingerichtet werden können». Somit kann auch diesbezüglich von deutlich geringeren Kosten ausgegangen werden.»

Tatsächlich können ab 1.1.2023 Tempo 30-Zonen gemäss Bundesratsentscheid vom 24.08.2022 auf nicht verkehrsorientierten Strassen neu ohne Gutachten eingereicht werden. Zudem räumt er den Behörden mehr Ermessensspielraum ein: Tempo 30-Zonen können neu auch zur Erhöhung der Lebensqualität eingeführt werden.

Da das Erarbeiten dieser Gutachten sehr kostenintensiv ist, kann man nun davon ausgehen, dass somit die Planungskosten ab 1.1.2023 geringer ausfallen werden.

Véronique Hilfiker hofft, im kommenden Jahr die Ergebnisse der Planung an einem Mitwirkungsanlass vorstellen zu können und ebenfalls noch 2023 der Einwohnergemeindeversammlung den Ausführungskredit beantragen zu können. 2024 sollte das Projekt dann umgesetzt werden können.

Doch soweit ist es noch nicht. Soll es vorwärts gehen mit Tempo 30 in Rodersdorf, braucht es nun erst einmal ein Ja zum Planungskredit am 8. Dezember.

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