Ja zum Hundegesetz

Kantonsrätin Karin Kälin empfiehlt ein Ja zum revidierten Gesetzes über das Halten von Hunden.

Seit 2017 tragen Hunde keine physische Kontrollmarke mehr am Halsband. Dank einem Chip im Ohr und der Registrierung der Hunde in der Datenbank AMICUS, sind alle Informationen zu den Tieren und zu den Hundehaltenden abrufbar. Für den Schutz und die Gesundheit der Tiere, für Sicherheitsabklärungen im Zusammenhang mit Hunden, aber auch für Abklärungen und Bewilligungen von Listenhunden leistet das kantonale Veterinäramt jährlich Aufwendungen in der Höhe von 725‘000 Franken. Mit dem vorliegenden Gesetz sollen diese Kosten durch die Hundehaltenden mit einer Steuer von Fr. 35.- pro Hund gedeckt werden. Gebührenbefreit sind künftig Dienst- sowie die von der IV anerkannten Assistenzhunde wie beispielsweise Blindenführ- oder Autismusbegleithunde. Für Aufwendungen zum Betrieb von Robidog-Sammelstellen sind weiterhin die Gemeindebehörden zuständig.

Der Kantonsrat und der Regierungsrat empfehlen die Annahme des revidierten Gesetzes über das Halten von Hunden.

Karin Kälin

Kantonsrätin, SP Rodersdorf

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