Jetzt unbedingt abstimmen!
Es wird knapp am 14. Juni: Jede einzelne Stimme kann den Unterschied machen.
NEIN zur SVP-Initiative («Nachhaltigkeitsinitiative»)
Nachhaltigkeit: Das wollen wir auch. Nur: An der SVP-Initiative ist nichts nachhaltig. Weder wirtschaftlich, sozial noch ökologisch.
- Wirtschaftlich und politisch führt die Initiative ins Chaos: In einer Welt, die von Unsicherheit und Kriegen dominiert wird, zerstört sie die stabilste und wichtigste Partnerschaft der Schweiz. Sie erzwingt die Kündigung der bilateralen Verträge mit der EU – und zwar bereits, wenn die Schweiz um bloss noch 4 Prozent wächst. Die Folge: Export-KMUs gehen kaputt, Arbeitsplätze werden vernichtet und weil ohne Bilaterale auch der Lohnschutz wegfällt, sinken Löhne und Renten.
- Sozial ist die Initiative ein Rückschritt in dunkle Kapitel der Schweizer Geschichte: Arbeitsmigrant:innen werden entrechtet und wieder wie Saisonniers ausgebeutet. Ohne Familiennachzug dürfte die Pflegekraft aus Deutschland ihre kleine Tochter nicht mehr in die Schweiz bringen. Die 1,5 Millionen EU Bürger:innen in der Schweiz müssten jederzeit damit rechnen, dass ihre Kinder oder Ehepartner:innen ausgewiesen werden. Das Recht auf Asyl schafft die Initiative vollständig ab: Sie will wichtige Menschenrechtsabkommen kündigen.
- Die Initiative bringt ökologisch nichts – sie stärkt rechte Kräfte, die jede kleinste Massnahme für Natur und Klima vehement bekämpfen.
NEIN zum neuen Zivildienstgesetz
Zivildienstleistungen sind unverzichtbar – insbesondere in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen, Schulen, beim Natur- und Umweltschutz sowie in der Land- und Alpwirtschaft. Das neue Zivildienstgesetz führt zu einem massiven Abbau dieser Leistungen, obwohl sie dringend gebraucht werden. Wir dürfen junge Menschen nicht davon abhalten, sich für die Gemeinschaft einzusetzen. Zudem ergänzen sich in der Schweiz Zivildienst und Militärdienst optimal. Belassen wir das bewährte duale System und stimmen NEIN zum geplanten Rückschritt.
JA zu den kantonalen Vorlagen
Stellvertretung im Kantonsrat Solothurn bei Mutterschaft
- Änderung der Kantonsverfassung
- Änderung des Kantonsratsgesetzes
Kantonsrätinnen können sich künftig kurz vor und während des Mutterschaftsurlaubs für einen Zeitraum von drei bis zwölf Monate im Parlament durch die erste nachrückende Person auf der Wahlliste vertreten lassen. Die Möglichkeit der Stellvertretung kennen auch andere Kantonsparlamente. Dies führt zu einer Gleichberechtigung von Müttern im Parlament und zu einer Stabilisierung des Parteienproporzes. Diese Stellvertretungslösung bedarf einer Änderung sowohl in der Verfassung wie im Kantonsratsgesetz. Kantons- und Regierungsrat empfehlen die Annahme der Vorlagen.
Für die SP Rodersdorf
Timm Eugster und Karin Kälin